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CO2-Steuer startklar zur Jahresmitte
Die große Koalition will nun beschließen, dass die neue Kfz-Steuer den CO2-Ausstoß anstatt der Hubraumgröße zur Grundlage ihrer Berechnung heranzieht. So soll die für den 01.07.2009 geplante CO2 Steuer Gewissheit über kommende Belastungen für Autokäufer bringen.

Aktuelle Steuerbefreiungen beim Neuwagenkauf liefen mit der neuen Steuerregelung aus. Allerdings werden Käufer, die bis dahin einen Neuwagen erworben haben, die momentan gültige Befreiungsdauer noch weiter ausnutzen können.

Der große Streitpunkt der beiden Koalitionspartner liegt in der Art der Besteuerung oberhalb der 120 Gramm Grenze. Die CDU will hier die Kosten ausgeglichen linear ansteigen lassen. Seitens der SPD werden Stimmen laut, jedes Gramm über 250 bzw. 300 Gramm CO2 Ausstoß pro Kilometer mit deutlich höheren Steuern zu belasten. Die SPD begründet dies damit, dass die Kraftfahrzeuge mit enorm hohen Ausstoß an CO2 dann günstiger davonkämen als heute. Michael Meister von der CDU hält dagegen und behauptet, jedes Gramm CO2 müsse den gleichen Preis haben.

Einig sind sich beide Parteien in einer zusätzlichen Grundsteuer, die generell für alle Autos gelten soll. Auf CDU Seiten soll dieser Sockelbetrag auf 50 € pro Fahrzeug gesetzt werden. Elektroautos wären hier mit inbegriffen, die weder Emissionen noch Hubraum haben. Bei den Dieselmotoren soll dieser Sockelbetrag abhängig vom Hubraum aufgestockt werden. Die SPD hingegen will diesen Sockelbetrag auf Basis der Hubraumgröße berechnen.
 
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